Der Albany-Plan für Union (1754)

Bei 1754 trafen sich Delegierte aus sieben britischen 13-Kolonien in Nordamerika in Albany, New York. Sie verabschiedeten einen Vorschlag für eine "kontinentale amerikanische Regierung", eine Idee, die von Benjamin Franklin und Thomas Hutchinson unterstützt wurde. Der Albany-Plan wurde an die kolonialen Gesetzgeber und das britische Parlament geschickt, von denen keiner dies unterstützte:

„Es wird vorgeschlagen, einen bescheidenen Antrag auf einen Akt des britischen Parlaments zu stellen, aufgrund dessen in Amerika eine Regierung gebildet werden kann, einschließlich aller genannten Kolonien, innerhalb und unter welcher Regierung jede Kolonie ihre derzeitige Verfassung behalten kann. es sei denn, eine Änderung kann durch die genannte Handlung gesteuert werden ...

Dass der besagte Staat von einem Generalpräsidenten verwaltet wird, der von der Krone ernannt und unterstützt wird; und ein Großer Rat, der von den Vertretern des Volkes der verschiedenen Kolonien gewählt werden sollte, traf sich in ihren jeweiligen Versammlungen…

Dass der Große Rat einmal im Jahr und öfter, wenn es die Gelegenheit erfordert, zu dem Zeitpunkt und an dem Ort zusammentritt, auf den er sich bei der letzten vorhergehenden Sitzung vertagt oder von dem Generalpräsidenten zu einem Notfall einberufen wird; er hat zuerst schriftlich die Zustimmung von sieben Mitgliedern zu einem solchen Aufruf erhalten und das Ganze ordnungsgemäß und rechtzeitig benachrichtigt…

Dass die Zustimmung des Generalpräsidenten für alle Handlungen des Großen Rates erforderlich ist und dass es sein Amt und seine Pflicht ist, deren Vollstreckung zu veranlassen.

Dass der Generalpräsident mit dem Rat des Großen Rates alle indischen Verträge abhält oder leitet, die das allgemeine Interesse der Kolonien betreffen könnten; und Frieden schließen oder Krieg mit indischen Nationen erklären.

Dass sie alle Käufe von Indern für die Krone von Ländern tätigen, die sich derzeit nicht innerhalb der Grenzen bestimmter Kolonien befinden, oder dass sie nicht innerhalb ihrer Grenzen liegen, wenn einige von ihnen auf günstigere Dimensionen reduziert werden.

Dass sie bei solchen Käufen neue Vergleiche anstellen, indem sie Land im Namen des Königs gewähren und der Krone ein Quitrent für die Verwendung der allgemeinen Staatskasse vorbehalten…

Dass sie Gesetze zur Regulierung und Steuerung solcher neuen Siedlungen erlassen, bis die Krone es für angebracht hält, sie zu bestimmten Regierungen zu formen…

Dass sie Soldaten erheben und bezahlen und Festungen zur Verteidigung einer der Kolonien bauen und Kraftschiffe ausrüsten, um die Küsten zu bewachen und den Handel auf dem Meer, den Seen oder großen Flüssen zu schützen; aber sie sollen keine Menschen in einer Kolonie beeindrucken, ohne die Zustimmung des Gesetzgebers ...

Dass die einzelnen militärischen und zivilen Einrichtungen in jeder Kolonie ungeachtet der allgemeinen Verfassung in ihrem gegenwärtigen Zustand bleiben; und dass sich jede Kolonie in plötzlichen Notfällen verteidigen und die daraus resultierenden Ausgaben dem Generalpräsidenten und dem Generalrat vorlegen kann, die die Zahlung derselben genehmigen und anordnen können, soweit sie diese Konten für gerecht und angemessen halten.“