Ein Charlestown-Nichteinfuhrpakt (1769)

Im Juli 1769 verabschiedete ein Komitee in Charlestown, South Carolina, die folgenden Resolutionen und versprach, als Reaktion auf die Nichteinfuhr britischer Waren aufrechtzuerhalten Townshend Pflichten:

„Wir, die pflichtbewussten und liebevollen Untertanen seiner Majestät, die Einwohner von South Carolina, sind vernünftig betroffen von den großen Vorurteilen gegenüber Großbritannien und dem erbärmlichen und elenden Zustand, auf den die britischen Kolonien durch mehrere Gesetze des Parlaments reduziert werden…

Einige der Gelder, die die Kolonisten normalerweise und fröhlich für den Kauf aller Arten von Waren ausgeben, die aus Großbritannien importiert werden, werden ihnen jetzt zu ihrer großen Beschwerde ohne ihre Zustimmung oder ihre Vertretung und Anwendung durch das Ministerium vorurteilsfrei abgenommen von und ohne Rücksicht auf das wahre Interesse Großbritanniens…

Wir, deren Namen unterschrieben sind, versprechen feierlich und einverstanden miteinander, dass wir, bis die Kolonien durch die Aufhebung der genannten Gesetze ihre frühere Freiheit wiedererlangt haben, am strengsten Folgendes einhalten werden:

1. Wir werden die Verwendung nordamerikanischer Hersteller im Allgemeinen und der dieser Provinz im Besonderen fördern und fördern. Und jeder von uns, der Verkäufer davon ist, verpflichtet sich, sie zu den gleichen Preisen wie bisher zu verkaufen und zu veräußern…

2. Dass wir unter keinem Vorwand … in diese Provinz irgendwelche Erzeugnisse Großbritanniens oder andere europäische oder ostindische Waren importieren werden, sei es aus Großbritannien, Holland oder einem anderen Ort als dem, der dort gewesen sein mag Versand aufgrund früherer Bestellungen...

3. Dass wir bei unseren Personen, Pferden und Möbeln größtmögliche Sparsamkeit walten lassen; insbesondere, dass wir bei Beerdigungen keine Trauer, Handschuhe oder Schals geben.

4. Ab und nach dem 1. Januar 1770 werden wir keine Neger mehr importieren, kaufen oder verkaufen, die aus Afrika in diese Provinz gebracht werden sollen.

5. Wir werden nach dem nächsten 1-Tag im November keinerlei Waren aus Europa oder Ostindien mehr von Schiffen, Transienten oder Nicht-Abonnenten kaufen oder für diese verkaufen, mit Ausnahme von Kohle und Salz.

6. Da Weine einer hohen Belastung unterliegen, verpflichten wir uns, nach dem nächsten 1-Tag im Januar keine Produkte auf unser Konto oder Provision zu importieren oder von einem Kapitän eines Schiffes, einer vorübergehenden Person oder einem Nicht-Abonnenten zu kaufen.

7. Schließlich, dass wir keine importierten Neger oder Waren oder Waren von irgendwelchen in dieser Provinz ansässigen Personen kaufen, die sich weigern oder versäumen, diese Vereinbarung innerhalb eines Monats ab dem Datum dieser Vereinbarung zu unterzeichnen. Und jeden Abonnenten, der dies nicht streng und streng tun soll Die Einhaltung dieser Vereinbarung sollte im wahrsten Sinne des Wortes mit äußerster Verachtung behandelt werden.