Daniel Dulany über die britische Besteuerung (1765)

Daniel Dulany, ein Rechtsanwalt aus Maryland, der Großbritannien später die Treue hielt, schrieb in seinem 1765-Aufsatz über die Fragen der Besteuerung und Vertretung Überlegungen zur Angemessenheit der Steuererhebung:

„Es ist ein wesentliches Prinzip der englischen Verfassung, dass das Thema nicht ohne seine Zustimmung besteuert wird. Es wird jedoch behauptet, dass es eine virtuelle oder implizite Darstellung der Kolonien gibt, die aus der Verfassung der britischen Regierung hervorgehen. Und es muss an allen Händen gestanden werden, dass die Repräsentation, da sie nicht aktuell ist, virtuell ist oder überhaupt nicht existiert, denn keine dritte Art von Repräsentation ist vorstellbar. Die Kolonien beanspruchen das allen britischen Untertanen gemeinsame Privileg, nur mit ihrer eigenen Zustimmung von ihren Vertretern besteuert zu werden, und alle Befürworter des Stempelgesetzes geben diesen Anspruch zu.

Ob… die Auferlegung der Stempelgebühren eine ordnungsgemäße Ausübung der verfassungsmäßigen Autorität ist oder nicht, hängt von der einzigen Frage ab: Ob die Commons von Großbritannien praktisch die Vertreter der Commons von Amerika sind oder nicht.

Die Befürworter des Briefmarkengesetzes geben ausdrücklich zu, dass die Kolonien keine Parlamentsmitglieder wählen, behaupten jedoch, dass die Kolonien praktisch in gleicher Weise vertreten seien wie die in Großbritannien ansässigen Nichtwähler. Die Kolonien sind von Großbritannien abhängig, und die dem König, den Lords und dem Gemeinwesen übertragene höchste Autorität kann mit Recht ausgeübt werden, um ihre Abhängigkeit zu sichern oder zu bewahren, wann immer dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Diese Autorität resultiert aus der Idee der Beziehung zwischen England und seinen Kolonien und ist in ihr enthalten.

Obwohl das Recht des Vorgesetzten, die richtigen Mittel zur Wahrung der Unterordnung seines Unterlegenen einzusetzen, anerkannt ist, folgt daraus nicht zwangsläufig, dass er das Recht hat, das Eigentum seines Untergebenen zu beschlagnahmen, wenn er will, oder ihm alles zu befehlen ;; da in den Graden davon sehr wohl eine Abhängigkeit und Minderwertigkeit existieren kann, ohne absoluten Vasallentum und Sklaverei.

Durch ihre Regierungsverfassung sind die Kolonien befugt, interne Steuern zu erheben. Diese Macht ist mit ihrer Abhängigkeit vereinbar und wurde von den britischen Ministern und dem britischen Parlament mehrfach ausdrücklich anerkannt. und es kann effektiv ausgeübt werden, ohne die Oberaufsicht des britischen Parlaments zu streiken oder in irgendeiner Weise anzuklagen. Das Recht, den Kolonien ohne ihre Zustimmung eine interne Steuer zum alleinigen Zweck der Einnahmen aufzuerlegen, wird verweigert. Ein Recht, ihren Handel ohne ihre Zustimmung zu regeln, wird zugelassen. “