Auszüge aus dem Revenue Act (1767)

Diese Auszüge stammen aus dem 1767 verabschiedeten Revenue Act des britischen Parlaments. Dies war einer von mehreren Gesetzen, die die Handelszölle, die in Amerika als "Townshend-Zölle" bekannt wurden, gesetzlich regelten und umsetzten.

„Während es zweckmäßig ist, in den Herrschaften Ihrer Majestät in Amerika Einnahmen zu erzielen, um… die Verantwortung für die Justizverwaltung zu übernehmen und die Zivilregierung in solchen Provinzen zu unterstützen, in denen dies als notwendig erachtet wird… und in Richtung weiter Übernahme der Kosten für die Verteidigung, den Schutz und die Sicherung der genannten Herrschaften; sei es erlassen, dass:

Für seine Majestät, seine Erben und Nachfolger werden für und auf die nachstehend genannten Waren, die aus Großbritannien in eine Kolonie oder Plantage in Amerika eingeführt werden, verschiedene Sätze und Abgaben erhoben, erhoben, erhoben und an diese gezahlt : [Glas, Blei, Malerfarben, Tee und Papier].

Und es wird hiermit weiter erlassen ... dass die genannten Sätze und Zölle, die durch dieses Gesetz auf Waren erhoben werden, die in eine britisch-amerikanische Kolonie oder Plantage eingeführt werden, in erster Linie auf die hier erwähnte Weise angewendet werden, um mehr zu erreichen bestimmte und angemessene Vorkehrungen für die Verwaltung der Justiz und die Unterstützung der Zivilregierung in solchen Kolonien und Plantagen… und dass der Rest dieser Pflichten in den Eingang des Schatzes seiner Majestät eingezahlt und getrennt eingetragen wird und abgesehen von allen anderen Geldern, die an seine Majestät, seine Erben oder Nachfolger gezahlt oder gezahlt werden; und wird dort reserviert sein, um von Zeit zu Zeit vom Parlament entsorgt zu werden, um die notwendigen Kosten für die Verteidigung, den Schutz und die Sicherung der britischen Kolonien und Plantagen in Amerika zu tragen.

Und in der Erwägung, dass es zur Verhinderung von Betrug und zur Regulierung von Missbräuchen in den Bräuchen Seiner Majestät rechtmäßig ist, dass ein Beamter der Sitten Seiner Majestät, der durch schriftliche Unterstützung unter dem Siegel des Finanzgerichts seiner Majestät autorisiert ist, einen Polizisten oder einen anderen in der Nähe lebenden Beamten nimmt an den Ort und tagsüber, um ein Haus, einen Laden, einen Keller, ein Lagerhaus oder einen Raum oder einen anderen Ort zu betreten und zu betreten und im Falle eines Widerstands Türen, Truhen, Koffer und andere Pakete dort aufzubrechen beschlagnahmen und von dort aus jegliche Art von Waren oder Waren bringen, was auch immer verboten oder ungewohnt ist, und diese im Lagerhaus seiner Majestät neben dem Ort, an dem eine solche Beschlagnahme vorgenommen werden soll, aufbewahren und sichern, sei es erlassen, und es wird hiermit erlassen von der oben genannten Behörde… “