Das Hutgesetz (1732)

Im Jahr 1732 verabschiedete das britische Parlament den Hat Act, ein Gesetz zur Einschränkung der Konkurrenz durch den Hutmacherhandel in den Kolonien. Das Gesetz verlangte von allen kolonialen Hutmachern, dass sie zunächst eine siebenjährige Ausbildung absolviert hatten, während afroamerikanischen Sklaven die Arbeit in diesem Handwerk untersagt war:

Präambel – Ein Gesetz zur Verhinderung der Ausfuhr von Hüten aus einer der Kolonien oder Plantagen Seiner Majestät in Amerika und zur Begrenzung der Zahl der Lehrlinge, die von den Hutmachern in den besagten Kolonien oder Plantagen aufgenommen werden, und zur besseren Förderung der Hutherstellung in Amerika Großbritannien.

„Während die Kunst und das Geheimnis der Hutherstellung in Großbritannien dazu geführt hat, dass beträchtliche Mengen an in diesem Königreich hergestellten Hüten bisher auf die Plantagen oder Kolonien seiner Majestät in Amerika exportiert wurden, die vollständig mit Hüten aus Großbritannien beliefert wurden … Und zwar in großen Mengen In den letzten Jahren wurden Hüte hergestellt, und diese Herstellung weitet sich täglich auf die britischen Plantagen in Amerika aus und wird von dort auf ausländische Märkte exportiert, die [zuvor] aus Großbritannien beliefert wurden …

Die Hutmacher in den genannten Plantagen nehmen viele Auszubildende für sehr kleine Zeiträume auf, um den genannten Handel zu entmutigen und die genannte Manufaktur zu entwerten ... Um die besagten schlechten Praktiken für die Zukunft zu verhindern und den Handel mit der Herstellung von Hüten zu fördern und zu fördern in Großbritannien, sei es in Kraft gesetzt ... dass ab und nach dem 29. September im Jahr unseres Herrn 1732 keinerlei gefärbte oder ungefärbte Hüte oder Filze, fertig oder unvollendet, verschifft, geladen oder an Bord eines Schiffes gebracht werden dürfen oder ein Schiff an einem Ort oder in Teilen innerhalb einer der britischen Plantagen, unter irgendeinem Vorwand, durch irgendeine Person oder Personen, und auch, dass keine Hüte oder Filze, weder gefärbt noch ungefärbt, fertig oder unvollendet, auf ein Pferd geladen werden dürfen, Wagen oder andere Beförderung zu dem Zweck und Zweck, von einer der Personen oder Personen aus einer der genannten britischen Plantagen zu einer anderen der britischen Plantagen oder zu einem anderen Ort exportiert, transportiert, verschifft, befördert oder befördert zu werden was auch immer.

Sei es weiter von der oben genannten Behörde erlassen, dass jeder Täter und jeder Täter, der gegen diese Handlung verstößt, den nachstehend genannten Strafen und Verwerfungen unterliegt und unterliegt…

Und hiermit wird weiter beschlossen, dass niemand, der auf einer der Plantagen seiner Majestät in Amerika wohnt, ab und nach dem 29. neunten September 1732 Filz oder Hut aus oder mit Wolle oder anderem Material herstellen oder herstellen lassen darf , es sei denn, er hat mindestens sieben Jahre lang als Lehrling im Handwerk oder in der Filzkunst gearbeitet… “