Königliche Proklamation in westlichen Gebieten (1763)

Im Oktober 1763 erließ König Georg III. auf Anraten seiner Minister eine königliche Proklamation über die nach dem Franzosen- und Indianerkrieg erworbenen Westgebiete. Ziel war es, die Landansprüche und die Besiedlung dieser neuen Gebiete einzuschränken, unter anderem um Konflikte mit dortigen Indianerstämmen zu vermeiden.

„Es ist gerecht und vernünftig und für unser Interesse und die Sicherheit unserer Kolonien von wesentlicher Bedeutung, dass die verschiedenen Nationen oder Stämme von Indianern, mit denen wir verbunden sind und die unter unserem Schutz leben, nicht in den… Teilen von belästigt oder gestört werden unsere Herrschaften und Territorien… ihnen vorbehalten. oder einer von ihnen als Jagdrevier…

Wir erklären es daher auf Anraten unseres Geheimrates zu unserem königlichen Willen und Vergnügen, dass kein Gouverneur oder Oberbefehlshaber in einer unserer Kolonien in Quebec, Ostflorida oder Westflorida unter irgendeinem Vorwand davon ausgeht, was auch immer, Vermessungsbefugnisse zu erteilen oder Patente für Gebiete außerhalb der Grenzen ihrer jeweiligen Regierung zu erteilen… auch, dass kein Gouverneur oder Oberbefehlshaber in einer unserer anderen Kolonien oder Plantagen in Amerika davon ausgeht… Vermessungsbefugnisse zu erteilen…

Und wir erklären weiterhin, dass es, wie bereits erwähnt, vorerst unser königlicher Wille und unser königliches Vergnügen ist, unter unserer Souveränität, unserem Schutz und unserer Herrschaft alle Länder und Gebiete, die nicht zu unseren Grenzen gehören, für die Nutzung durch die besagten Indianer zu reservieren besagten drei neuen Regierungen oder innerhalb der Grenzen des der Hudson's Bay Company gewährten Territoriums sowie aller Ländereien und Territorien, die westlich der Quellen der Flüsse liegen, die wie oben erwähnt von Westen und Nordwesten ins Meer münden.

Und wir verbieten hiermit allen unseren liebenden Untertanen unter Androhung unseres Missfallen strengstens, irgendwelche Käufe oder Siedlungen zu tätigen oder eines der oben reservierten Länder in Besitz zu nehmen, ohne unseren zuvor erworbenen Sonderurlaub und unsere Lizenz für diesen Zweck.

Und wir verpflichten uns weiterhin strikt und fordern alle Personen auf, die sich entweder vorsätzlich oder versehentlich in einem der oben beschriebenen Länder oder in einem anderen Land niedergelassen haben, das noch nicht an uns abgetreten oder von uns gekauft wurde sagten die Indianer, wie oben erwähnt, umgehend, um sich aus solchen Siedlungen zu entfernen.

Und während beim Kauf von Land der Indianer große Betrügereien und Missbräuche begangen wurden, zum großen Nachteil unserer Interessen. und zur großen Unzufriedenheit der besagten Indianer ... Um solche Unregelmäßigkeiten für die Zukunft zu verhindern und um die Indianer von unserer Gerechtigkeit und entschlossenen Entschlossenheit zu überzeugen, alle vernünftigen Gründe für Unzufriedenheit zu beseitigen, tun wir dies mit dem Rat von unserem Geheimrat strengstens vorschreiben und verlangen, dass keine Privatperson davon ausgeht, von den besagten Indianern ein Land zu kaufen, das den besagten Indianern vorbehalten ist, und zwar in den Teilen unserer Kolonien, in denen wir es für richtig gehalten haben, die Ansiedlung zuzulassen: aber wenn Zu jeder Zeit sollte einer der besagten Indianer geneigt sein, über das besagte Land zu verfügen. Dasselbe darf nur für uns in unserem Namen auf einer öffentlichen Versammlung oder Versammlung der besagten Indianer gekauft werden, die zu diesem Zweck von der Gouverneur bzw. Oberbefehlshaber unserer Kolonie… “