Die 4. Aufhebung des Feudalismus im August (1789)

Die Abschaffung des Feudal- oder Herrschaftssystems erfolgte am 4. August 1789 während einer Sitzung der Nationalversammlung, die bekanntermaßen bis spät in die Nacht dauerte.

Berichten zufolge wurde ihr Abbau des Feudalismus durch einen Bericht über das Elend und die Unordnung in den Provinzen inspiriert. In dem Bericht heißt es: „Briefe aus allen Provinzen deuten darauf hin, dass Eigentum aller Art Opfer krimineller Gewalt ist; Auf allen Seiten werden Schlösser niedergebrannt, Klöster zerstört und Bauernhöfe der Plünderung überlassen. Die Steuern, die Feudalabgaben, alles ist erloschen; Die Gesetze sind ohne Kraft und die Richter ohne Autorität.“

In der Hoffnung, das Volk zu beruhigen und zu ermutigen, beschloss die Versammlung voller Begeisterung und Aufregung, viele der alten Missbräuche abzuschaffen. Das hier vorgelegte Dokument ist das überarbeitete Dekret, das eine Woche später fertiggestellt wurde.

„Artikel Eins. Die Nationalversammlung hebt hiermit das Feudalsystem vollständig auf. Es sieht vor, dass unter den bestehenden Feudal- und Zensurrechten und -gebühren alle diejenigen, die aus einer echten oder persönlichen Leibeigenschaft stammen oder diese repräsentieren, ohne Entschädigung abgeschafft werden. Alle anderen Gebühren werden für einlösbar erklärt, wobei die Bedingungen und die Art der Einlösung von der Nationalversammlung festgelegt werden. Diejenigen der genannten Gebühren, die durch dieses Dekret nicht erlöschen, werden bis zur Entschädigung weiter eingezogen.

Artikel zwei. Das ausschließliche Recht zur Unterhaltung von Taubenhäusern und Taubenschlägen wird abgeschafft. Die Tauben müssen während der von der Gemeinschaft festgelegten Jahreszeiten eingesperrt sein. In solchen Zeiten werden sie als Wild betrachtet, und jeder hat das Recht, sie auf seinem eigenen Land zu töten.

Artikel drei. Das ausschließliche Recht zur Jagd und zur Aufrechterhaltung nicht veröffentlichter Haftbefehle wird ebenfalls abgeschafft, und jeder Grundbesitzer hat das Recht, alle Arten von Wild zu töten oder auf seinem eigenen Land vernichten zu lassen, wobei er jedoch die Polizeibestimmungen einhält, die mit festgelegt werden können ein Blick auf die Sicherheit der Öffentlichkeit. Alle Jagdkapitänerien, einschließlich der königlichen Wälder, und alle Jagdrechte, gleich welcher Konfession, werden ebenfalls abgeschafft. Es sind jedoch Vorkehrungen zu treffen, die mit dem Eigentum und der Freiheit vereinbar sind, um die persönlichen Freuden des Königs zu wahren. Der Präsident der Versammlung wird beauftragt, den König aufzufordern, diejenigen, die in die Galeeren oder ins Exil geschickt wurden, einfach wegen Verstößen gegen die Jagdbestimmungen zurückzurufen sowie diejenigen freizulassen, die derzeit wegen solcher Straftaten inhaftiert sind, und die Abweisung der jetzt anhängigen Fälle.

Artikel vier. Alle Landgerichte werden hiermit entschädigungslos unterdrückt. Die Richter dieser Gerichte üben ihre Tätigkeit jedoch so lange aus, bis die Nationalversammlung die Einrichtung eines neuen Justizsystems vorgesehen hat.

Artikel fünf. Zehnten aller Art sowie die an ihre Stelle getretenen Abgaben, unabhängig von der ihnen bekannten oder vereinnahmten Stückelung (auch wenn sie zusammengesetzt wurden), die weltlichen oder regulären Gemeinden, Inhabern von Unterstützungsleistungen, Mitgliedern von Kapitalgesellschaften (einschließlich der) gehören Malteserorden und andere religiöse und militärische Orden) sowie Ordensgemeinschaften, die der Erhaltung der Kirchen gewidmet sind, Ordensgemeinschaften für Laien und Ordensgemeinschaften, die den kongruenten Teil (Mindestlohn für Priester) ersetzen, werden jedoch unter der Bedingung abgeschafft. dass eine andere Methode entwickelt wird, um die Kosten des Gottesdienstes, die Unterstützung des amtierenden Klerus, die Unterstützung der Armen, die Reparatur und den Wiederaufbau von Kirchen und Pfarrhäusern sowie die Instandhaltung aller Institutionen, Seminare, Schulen zu gewährleisten, Akademien, Anstalten und Organisationen, denen die gegenwärtigen Mittel gewidmet sind. Bis diese Vorkehrungen getroffen sind und die früheren Eigentümer über ein Einkommen aus dem neuen System verfügen, beschließt die Nationalversammlung, dass diese Zehnten weiterhin in gesetzlicher und üblicher Weise eingezogen werden. Andere Zehnten, gleich welcher Art, können auf eine von der Versammlung festgelegte Weise eingelöst werden. Bis zur Bereinigung dieser Angelegenheit beschließt die Nationalversammlung, dass auch diese weiterhin gesammelt werden sollen.

Artikel Sechs. Alle unbefristeten Grundmieten, die entweder in Geld oder in Form von Sachleistungen zu zahlen sind, unabhängig von ihrer Art, ihrer Herkunft und wem auch immer sie fällig sind, sind zu einem von der Versammlung festgelegten Satz einlösbar. In Zukunft wird kein fälliger Betrag geschaffen, der nicht einlösbar ist.

Artikel Sieben. Der Verkauf von Gerichts- und Gemeindeamten wird unverzüglich aufgehoben. Gerechtigkeit wird unentgeltlich erlassen. Gleichwohl üben die Richter, die gegenwärtig solche Ämter innehaben, ihre Aufgaben weiter aus und erhalten ihre Bezüge, bis die Versammlung eine Entschädigungsregelung getroffen hat.

Artikel Acht. Die Gebühren der Landpriester werden abgeschafft und fallen weg, sobald eine Erhöhung des Mindestlohns der Pfarrer und die Zahlung an die Pfarrer vorgesehen ist. Es wird eine Verordnung ausgearbeitet, um den Status der Priester in den Städten festzulegen.

Artikel Neun. Persönliche oder reale finanzielle Privilegien bei der Zahlung von Steuern werden für immer abgeschafft. Steuern werden von allen Bürgern und von allen Gütern auf dieselbe Weise und in derselben Form erhoben. Es sind Pläne zu berücksichtigen, nach denen die Steuern auch in den letzten sechs Monaten des laufenden Jahres von allen anteilig zu zahlen sind. Insofern eine nationale Verfassung und die öffentliche Freiheit für die Provinzen von größerem Vorteil sind als die Privilegien, die einige von ihnen genießen. und insofern die Übergabe solcher Privilegien für die innige Vereinigung aller Teile des Reiches wesentlich ist, wird beschlossen, dass alle besonderen finanziellen oder sonstigen Privilegien der Provinzen, Fürstentümer, Bezirke, Kantone, Städte und Gemeinden bestehen ein für allemal abgeschafft und in das allen Franzosen gemeinsame Gesetz aufgenommen…

Artikel XNUMX. Alle Bürger, ohne Unterschied der Geburt, haben Anspruch auf ein Amt oder eine Würde, ob kirchlich, zivil oder militärisch; und kein Beruf darf eine Ausnahmeregelung bedeuten ...

Artikel fünfzehn. Die Nationalversammlung prüft zusammen mit dem König den ihr vorzulegenden Bericht über Renten, Vergünstigungen und Gehälter, um alles Unverdiente zu unterdrücken und das Übermaß zu verringern. und es wird der Betrag festgesetzt, den der König zu diesem Zweck künftig auszahlen kann.

Artikel 16 Die Nationalversammlung beschließt, dass eine Medaille in Erinnerung an die jüngsten schweren und wichtigen Überlegungen zum Wohl Frankreichs verliehen wird und dass ein Te Deum in allen Pfarreien und Kirchen Frankreichs aus Dankbarkeit gesungen wird.

Artikel siebzehn. Die Nationalversammlung proklamiert feierlich den König Ludwig XVI., Den Restaurator der französischen Freiheit.

Artikel achtzehn. Die Nationalversammlung wird sich in einem Gremium vor dem König präsentieren, um ihm die soeben verabschiedeten Dekrete zu unterbreiten, ihm die Zeichen ihres respektvollsten Dankes zu überreichen und ihn zu bitten, das Te Deum zuzulassen in seiner Kapelle gesungen und bei diesem Gottesdienst anwesend zu sein.

Artikel 10. Die Nationalversammlung prüft unmittelbar nach der Verfassung die Ausarbeitung der Gesetze, die für die Entwicklung der in diesem Dekret festgelegten Grundsätze erforderlich sind. Letzteres wird von den Abgeordneten unverzüglich zusammen mit dem Dekret vom XNUMX. dieses Monats an alle Provinzen übermittelt, damit es gedruckt, veröffentlicht, von den Kanzeln der Pfarrei gelesen und dort veröffentlicht werden kann, wo es angenommen wird notwendig…"