Der Erlass des Königs zur Einberufung der Generalstände (1788)

Im August 1788 erließ Ludwig XVI. das folgende Dekret, mit dem er die Einberufung der Generalstände im folgenden Frühjahr ankündigte:

„Seine Majestät hat beschlossen, für eine sofortige Einberufung der Generalstände seines Königreichs zu sorgen. Seine Majestät hat noch nicht entschieden, wo sich die Generalstände treffen sollen, kann aber seinen Untertanen mitteilen, dass ihre Versammlung für den 1. Mai 1789 angesetzt ist.

Seine Majestät ist sich sicher, die Früchte der Begeisterung und Liebe der Vertreter zu ernten, und freut sich bereits auf ruhige und friedliche Tage nach dem Sturm, auf die Wiederherstellung der Ordnung in allen Provinzen, auf die Konsolidierung der Staatsschulden und darauf, dass Frankreich ungestört genießt. die Macht und der Respekt aufgrund seiner Größe, Bevölkerung, seines Reichtums und des Charakters seiner Bevölkerung.

Seine Majestät befiehlt, dass dieses vorliegende Dekret im gesamten Königreich gedruckt, veröffentlicht und ausgestellt wird. Der Generalleutnant der Polizei der Stadt Paris und die Intendanten in allen Provinzen werden angewiesen, dies in die Hand zu nehmen. “

In Versailles gegeben
August 8th 1788