Die gesetzgebende Versammlung reformiert das Scheidungsgesetz (1792)

Am 20. September 1792 wurde die Legislative VersammlungIn seiner letzten Sitzung vor der Auflösung erließ er ein Dekret, das Scheidung eher zu einem bürgerlichen als zu einem religiösen Prozess machte:

„Die gesetzgebende Versammlung, die dies dringend beschlossen hat, entscheidet wie folgt über die Ursachen, die Art und die Folgen der Scheidung…

Artikel 2. Eine Scheidung kann im gegenseitigen Einvernehmen der Ehegatten erfolgen.

Artikel 3. Einer der Ehegatten kann sich wegen der einfachen Behauptung der Unvereinbarkeit von Temperament oder Charakter scheiden lassen.

Artikel 4. Jeder Ehegatte kann die Scheidung auch aus bestimmten Gründen erlassen lassen:

ein. Demenz, Wahnsinn oder Gewalt eines der Ehegatten;

b. die Verurteilung eines von ihnen zu körperlicher oder schwerer Bestrafung;

c. das Verbrechen, die Grausamkeit oder die ernste Beleidigung von einem zum anderen;

d. die anerkannte Unbestimmtheit der Moral;

e. das Verlassen der Frau durch den Ehemann oder des Ehemanns durch die Ehefrau, z
mindestens zwei Jahre;

f. die Abwesenheit eines von ihnen ohne Neuigkeiten seit mindestens fünf Jahren. “