Der König befiehlt die Zusammenstellung von Cahiers (1789)

Im Januar 1789 erließ Ludwig XVI. das folgende Dekret mit Anweisungen für die Einberufung der Generalstände, einschließlich der Zusammenstellung von Cahiers [Bücher der Beschwerde]:

„Indem der König Einberufungsschreiben an die Generalstände in den verschiedenen Provinzen seines Gehorsams sendet, möchte er, dass alle seine Untertanen zur Teilnahme an der Wahl der Abgeordneten aufgerufen werden, die diese große und feierliche Versammlung bilden sollen.

Seine Majestät wünscht, dass jeder, von den äußersten Enden seines Reiches und von den entferntesten Wohnorten, versichert werden kann, dass seine Wünsche und Ansprüche Seine Majestät erreichen werden.

Seine Majestät hat sich weiter bemüht, dieses besondere Ziel seiner Fürsorge zu erreichen, indem sie alle guten und nützlichen Pastoren, die in engem und täglichem Kontakt mit der Armut und Erleichterung der Menschen stehen und mit ihren Ängsten am besten vertraut sind, zu den Versammlungen des Klerus einberufen hat und ihre Ängste.

Der König wollte bei der Gestaltung der Reihenfolge der Einberufungen und der Struktur der Versammlungen so weit wie möglich den alten Traditionen folgen. Geleitet von diesem Grundsatz. Seine Majestät hat das altehrwürdige Privileg für alle Bailliages bewahrt, die 1614 einen Vertreter zu den Generalständen entsandt hatten, um dies erneut zu tun.

Seine Majestät erwartet vor allem, dass bei der Wahl der Abgeordneten der Generalstände nur die Stimme des Gewissens gehört wird. Deshalb hat und befiehlt Seine Majestät Folgendes:

Jeder Befehl erstellt eine Liste der Beschwerden (cahier de doleances) und wählt seine Stellvertreter separat aus, es sei denn, sie ziehen es vor, dies gemeinsam zu tun. In diesem Fall ist die Zustimmung der drei separat erteilten Aufträge erforderlich. “

In Versailles gegeben und verordnet
Januar 24th 1789