Die Generalstände

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Couders Gemälde zeigt die Eröffnungszeremonie der Generalstände von 1789

Die Generalstände (französisch, General-Staaten) war eine politische Versammlung der Ancien Régime bestehend aus Vertretern aller drei Stände. Diese Körperschaft hatte sich zwischen 33 und 1302 1614 Mal versammelt, aber mit dem Aufkommen des Absolutismus begannen die französischen Monarchen, sie völlig zu ignorieren. Am Vorabend der Französischen Revolution hatten sich die Generalstände 175 Jahre lang nicht getroffen. Die Einberufung eines Generalstandes im Jahr 1789 war daher eine bedeutende Entwicklung, ein Beweis sowohl für die Schwächung der monarchischen Macht als auch für den bevorstehenden Wandel.

Was war der General-Staaten?

Im Gegensatz zu den politischen Versammlungen tagten die Generalstände nicht regelmäßig. Stattdessen wurde es gelegentlich vom König einberufen, meist in Kriegs- oder Krisenzeiten. Es nahm die Form eines Parlaments an, weil ihm Vertreter aller Ebenen der französischen Gesellschaft angehörten – es hatte jedoch keine souveräne oder gesetzgebende Macht und seine Aufgabe bestand lediglich darin, den König zu beraten oder zu unterstützen.

Die ersten Generalstände wurden 1302 von König Philipp IV. inmitten eines Konflikts mit dem Papst zusammengestellt. Im 15. und 16. Jahrhundert wurde die Versammlung sporadisch und nach Belieben des Königs einberufen, meist um die politische, finanzielle oder militärische Unterstützung der Drei Stände zu erhalten. Die Versammlung fand im Durchschnitt etwa alle zehn Jahre statt. Der 33. Generalstand wurde 1614 von Ludwig XIII. einberufen – es sollte der letzte für mehrere Generationen sein.

Von diesem Zeitpunkt an begannen die französischen Könige und ihre Berater mit der Umsetzung der absoluten monarchischen Macht. Die Generalstände waren daher überflüssig geworden. Die Könige Frankreichs ignorierten es im Wesentlichen. Die Einberufung der Versammlung wäre ein Zeichen dafür, dass ihre Kontrolle nachließ und ihre absolutistische Monarchie nicht mehr absolut war.

Weg, aber nicht vergessen

Ab 1614 wurden die Generalstände 175 Jahre lang nicht einberufen. Es wurde weder während der 72-jährigen Herrschaft Ludwigs XIV. noch während der Herrschaft seines Nachfolgers Ludwig XV. einberufen.

Die Generalstände wurden jedoch von anderen nicht vergessen, insbesondere von Frankreichs mächtigen Aristokraten und liberalen Reformern. Während dieses Interregnums gab es mehrere Vorstöße und gelegentliche Lobbyarbeit, um die Generalstände neu zu bilden. So fehlerhaft und machtlos die Versammlung auch war, sie war Frankreichs einziges nationales Vertretungsorgan. Es war auch der einzige Ort, an dem sich der Adel versammeln und die monarchische Macht direkt herausfordern konnte.

Insbesondere im Jahr 1715 nach dem Tod des „Sonnenkönigs“ Ludwig XIV. verschärften sich die Forderungen nach Einberufung eines Generalstandes. Ludwig XV. geriet unter erheblichen Druck parlements, der sich weigerte, neue Steuern zu registrieren, es sei denn, der König rief die Generalstände an. Ludwig XV., der einst erklärte, er würde „lieber abdanken, als einen Generalstand einzuberufen“, reagierte mit der Abschaffung des parlements und Ernennung eines neuen Gremiums zur Registrierung seiner Steuern.

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Eine Darstellung verschiedener Kostüme, die von Abgeordneten der Generalstände getragen werden

Grund für die Einberufung von 1789

Eine ähnliche Pattsituation mit dem parlements zwang Ludwig XVI. 1789, die Generalstände einzuberufen. Es war die erste Sitzung der Generalstände seit 175 Jahren.

1787 wurde der Finanzminister des Königs, Etienne Brienneversuchte, Steuerreformen durchzusetzen, die eine neue Grundsteuer beinhalteten. Briennes Vorschlag wurde von Paris blockiert Parlament, die behauptete, dass neue Steuern nur von den drei Staaten zusammen genehmigt werden könnten. Dies löste einen achtmonatigen Kalten Krieg zwischen der königliche Regierung und dem parlements.

Im November 1787 versuchte der König, das Paris zu gewinnen Parlament indem er versprach, 1792 einen Generalstand einzuberufen. Der Stillstand dauerte bis Mai 1788, als Ludwig XVI. der Taktik seines Großvaters folgte und die Generalstände suspendierte parlements zugunsten neu ernannter Gerichte. Diese Entscheidung löste jedoch öffentliche Empörung und ein gewisses Maß an Gewalt aus, einschließlich des berüchtigten „Tags der Dachziegel“, bei dem Soldaten in Grenoble mit Dachschindeln beworfen wurden.

Am 8. August 1788 gab der König nach und zog die Generalstände um drei Jahre vor. Sein Dekret zur Einberufung der Generalstände behauptete, sich auf "ruhige und friedliche Tage nach dem Sturm" zu freuen.

Debatten über die Abstimmung

Anschließend ging es um die Frage, wie die Generalstände gebildet werden und welche Abstimmungsverfahren sie anwenden sollten.

Traditionell traten die Generalstände als drei getrennte Stände zusammen. Der Erster Stand (Geistliche) und Zweiter Stand (Adel) versammelten sich beide in vollem Ornat, rechts und links vom König sitzend, während der Dritter Stand (Bürger) schwarz gekleidet und saßen hinten.

Die Abstimmung in den Generalständen erfolgte auf Anordnung, das heißt, jeder der drei Stände beriet separat über Angelegenheiten und gab gemeinsam eine Stimme ab. Dieses Wahlverfahren führte dazu, dass der Dritte Stand, der rund 97 Prozent des Volkes vertrat, regelmäßig vom Ersten und Zweiten Stand überstimmt wurde, die die restlichen drei Prozent repräsentierten.

Diese Verfahren und Präzedenzfälle gingen jedoch auf die vorherigen Generalstände im Jahr 1614 zurück, sodass unklar war, was im Jahr 1789 passieren würde.

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Eine Zeichnung, die die drei Stände auf dem Weg zu den Generalständen zeigt

Die Frage wurde teilweise im September 1788 bei der Pariser Konferenz beantwortet Parlament, der nun vom König abberufen wurde, erließ die Edikte zur Einberufung der Generalstände. In diesen Erlassen sollten die Generalstände ihre Form und Verfahren von 1614 übernehmen, wobei die drei Stände getrennt zusammentraten und ebenfalls per Beschluss abstimmten.

Diese Nachricht löste Empörung unter den Bourgeoisie und auf den Seiten von Zeitungen. Das parlements, die zuvor als Verteidiger der Freiheit und des Volkes gefeiert wurden, wurden nun als Diener aristokratischen Eigeninteresses verurteilt. Dies führte zu zwei Slogans: „Abstimmung nach Kopf“ (eine Aufforderung zur Stimmabgabe durch die Stimmzettel der einzelnen Abgeordneten) und „Verdoppelung der dritten“ (Forderung nach einer Verdoppelung der Vertretung für den dritten Stand).

Im November 1788 beschloss der König auf Anraten von Jacques Necker, erinnerte sich an die Versammlung der Persönlichkeiten um das Problem zu untersuchen. Wie zu erwarten war, bestätigten die Honoratioren lediglich die Entscheidung des parlements und bestand auf den Verfahren von 1614.

Am 27. Dezember einigte sich der König als Kompromiss darauf, die Zahl der Sitze für Abgeordnete des Dritten Standes zu verdoppeln. Die Frage der Stimmabgabe blieb jedoch ungeklärt. Dies war eine bedeutende Entwicklung, denn egal wie viele Abgeordnete zur Vertretung des Dritten Standes gewählt wurden, seine Fähigkeit, nur eine Stimme abzugeben, blieb unverändert.

Auswahl von Vertretern

Am 24. Januar 1789 erließ Ludwig XVI. ein weiteres Edikt mit Anweisungen für die Wahl der Abgeordneten der Generalstände. Seit der Ancien Régime Da es sich um eine absolutistische Monarchie ohne Rahmen für nationale Wahlen handelte, musste diese von Grund auf entworfen und umgesetzt werden. Jeweils für den Ersten und Zweiten Stand laub bildete eine Wahlversammlung zur Wahl ihrer Stellvertreter; Alle Adligen und Geistlichen konnten an diesen Versammlungen teilnehmen und an Wahlen teilnehmen.

Die Wahl der Abgeordneten des Dritten Standes war komplexer und umfasste mehrere verschiedene Phasen. Auf dem Land wurden männliche Steuerzahler über 25 Jahre zur Teilnahme an Gemeindeversammlungen eingeladen, zu denen Vertreter gewählt wurden laub Versammlungen. In den Städten gab es eine zusätzliche Bühne, auf der Zünfte und Unternehmen Vertreter zu einer Stadtversammlung entsandten, die Vertreter für die Teilnahme wählte laub Versammlung.

Das laub Die Versammlungen waren dann für die Wahl der Abgeordneten der Generalstände sowie für die Zusammenstellung und Vorlage der Stände zuständig cahiers de doléance. Wie man annehmen kann, diente dieser langwierige und indirekte Prozess dazu, radikale Stimmen im Dritten Stand von den Generalständen fernzuhalten.

Zusammensetzung der Abgeordneten des Dritten Standes

„Es ist überhaupt nicht verwunderlich, dass die meisten Mitglieder der Generalstände keine Geschäftsleute waren … Sie waren ansonsten auf dem Markt, an der Börse und in Banken beschäftigt. Im Gegenteil waren es die Anwälte, die den Staat und das Rechtssystem am besten verstanden und in solchen Versammlungen im Allgemeinen überrepräsentiert waren. Unter diesen Umständen ist es eigentlich überraschend, dass 16 Prozent der Delegierten der Generalstände einen direkten Bezug zur Welt des Handels hatten.“
Henry Heller, Historiker

Darüber hinaus mussten die Abgeordneten der Generalstände wohlhabend genug sein, um ihre Reise nach Versailles selbst zu bezahlen und dort mehrere Wochen zu bleiben. Diese Faktoren prägten die Zusammensetzung der Abgeordneten des Dritten Standes, die repräsentativer für die Partei waren Bourgeoisie als die Arbeiterklasse.

Von den 610 Abgeordneten des Dritten Standes hatte fast die Hälfte ein korruptes Amt inne. Zwei Drittel verfügten über einen juristischen Abschluss und etwa die Hälfte davon waren praktizierende Anwälte. Nur etwa 80 Abgeordnete waren im Handel oder in der Industrie tätig, die meisten davon als Geschäftsinhaber oder Manager. Als Stellvertreter saßen weder Bauern noch angestellte Handwerker.

Auch die Zusammensetzung der Vertreter des Ersten und Zweiten Standes ließ gewisse Tendenzen erkennen. Gewöhnliche Priester und Geistliche dominierten die Wahlen zum Ersten Stand. Infolgedessen waren 208 der 296 Abgeordneten des Ersten Standes Pfarrer, während nur 47 Bischöfe waren. Rund 70 Prozent der 282 Delegierten des Zweiten Standes waren Militäroffiziere im Dienst oder im Ruhestand, während die meisten übrigen Landaristokraten waren.

Französisch Revolution Stände General

1. Die Generalstände waren Frankreichs engstes Äquivalent zu einer repräsentativen Nationalversammlung. Gelegentlich wurde es vom König einberufen, um Rat oder Unterstützung zu leisten, meist in Kriegs- oder Krisenzeiten.

2. Die absolutistische Monarchie im 17. und 18. Jahrhundert bedeutete, dass die Versammlung seit 1614 nicht mehr vom König einberufen worden war. Eine Pattsituation zwischen Ludwig XVI. und der parlements veranlasste den König, es 1789 einzuberufen.

3. Dies löste Unsicherheit und Debatten darüber aus, wie die Generalstände zusammengesetzt sein würden und welche Abstimmungsverfahren sie anwenden würden. Bei früheren Versammlungen hatten die drei Stände getrennt beraten und abgestimmt, ein Verfahren, das 1789 viele für inakzeptabel hielten.

4. Die Wahlen zu den Abgeordneten wurden von Bailliage-Versammlungen durchgeführt. Diese waren für den Ersten und Zweiten Stand unkompliziert, die Wahlen zum Dritten Stand umfassten jedoch mehrere Etappen.

5. Infolge dieser Wahlmethoden wurden die Abgeordneten von 296 First Estate von Pfarrern, die Abgeordneten von 282 Second Estate von Militäradligen und die Abgeordneten von 610 Third Estate von Anwälten und Rechtsanwälten dominiert bürgerlich Interessen.

Zitierinformation
Titel: „Die Generalstände“
Autoren: Jennifer Llewellyn, Steve Thompson
Herausgeber: Alpha-Geschichte
URL: https://alphahistory.com/frenchrevolution/estates-general/
Veröffentlichungsdatum: 31. Oktober 2019
Datum aktualisiert: 9. November 2023
Datum zugegriffen: 28. März 2024
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