Gesetz über die Hitlerjugend

Im Dezember 1936 der Reichstag verabschiedete dieses Gesetz, das Gesetz über die Hitlerjugend:

„Die Zukunft der deutschen Nation hängt von ihrer Jugend ab, und die deutsche Jugend muss auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet sein. Daher hat die Reichsregierung folgendes Gesetz vorbereitet, das hiermit veröffentlicht wird:

Abschnitt eins
Die gesamte deutsche Jugend im Reich ist in der Hitlerjugend organisiert.

Abschnitt zwei
Die deutsche Jugend soll nicht nur in Familie und Schule erzogen, sondern auch im Geiste des Nationalsozialismus körperlich, geistig und moralisch erzogen werden, um durch die Hitlerjugend dem Volk und der Gemeinschaft zu dienen.

Abschnitt drei
Die Aufgabe, die deutsche Jugend durch die Hitlerjugend zu erziehen, wird dem Reichsführer der deutschen Jugend in der NSDAP übertragen. Er ist der Jugendführer des Deutschen Reiches. Sein Amt ist das einer höheren Regierungsbehörde mit Sitz in Berlin, die dem Führer und dem Reichskanzler direkt unterstellt ist.

Abschnitt vier
Alle für die Ausführung und Vervollständigung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften werden vom Führer erlassen. “