Münchener Abkommen (1938)

Das Münchner Abkommen über die Tschechoslowakei wurde am 29. September in München geschlossen und von den Führern von vier europäischen Nationen unterzeichnet:

„Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien haben unter Berücksichtigung der Vereinbarung, die im Prinzip bereits für die Abtretung des sudetendeutschen Hoheitsgebiets an Deutschland getroffen wurde, die folgenden Bedingungen für die Abtretung und die Maßnahmen vereinbart Infolgedessen machen sie sich durch diese Vereinbarung jeweils für die Schritte verantwortlich, die zur Sicherstellung ihrer Erfüllung erforderlich sind:

1. Die Evakuierung beginnt am 1st Oktober.

2. Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, dass die Evakuierung des Gebiets bis zum 10. Oktober abgeschlossen sein wird, ohne dass bestehende Anlagen zerstört wurden, und dass die tschechoslowakische Regierung für die Durchführung der Evakuierung ohne Beschädigung des Gebiets verantwortlich gemacht wird besagte Installationen.

3. Die Bedingungen für die Evakuierung werden von einer internationalen Kommission, die sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei zusammensetzt, detailliert festgelegt.

4. Die stufenweise Besetzung des überwiegend deutschen Territoriums durch deutsche Truppen beginnt am 1. Oktober. Die vier auf der beigefügten Karte markierten Gebiete werden von deutschen Truppen besetzt sein…

6. Die endgültige Festlegung der Grenzen erfolgt durch die internationale Kommission…

7. Es besteht ein Optionsrecht in und aus den übertragenen Gebieten, das innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum dieser Vereinbarung ausgeübt werden kann. Eine deutsch-tschechoslowakische Kommission legt die Einzelheiten der Option fest, prüft Möglichkeiten zur Erleichterung des Bevölkerungsaustauschs und klärt Fragen, die sich aus diesem Transfer ergeben.

8. Die tschechoslowakische Regierung wird innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen ab dem Datum dieses Abkommens alle Sudetendeutschen, die möglicherweise freigelassen werden möchten, von ihren Militär- und Polizeikräften freigeben, und die tschechoslowakische Regierung wird innerhalb derselben Frist sudetendeutsche Gefangene freigeben, die es sind Freiheitsstrafe wegen politischer Straftaten. “

Unterzeichnung der 29 im September in München
Adolf Hitler (Deutschland)
Neville Chamberlain (Großbritannien)
Edouard Daladier (Frankreich)
Benito Mussolini (Italien)