Der NS-Sowjetische Nichtangriffspakt (1939)

Der nationalsozialistische Nichtangriffspakt wurde vom nationalsozialistischen Außenminister unterzeichnet Joachim von Ribbentrop und der sowjetische Außenminister Yyacheslav Molotov am August 23rd 1939. Es folgten mehrere Wochen diplomatischer Verhandlungen. Deutschland und die Sowjetunion einigten sich im Rahmen des Paktes darauf, zehn Jahre lang keinen Krieg und keine Aggression aufeinander auszuüben. Der Nichtangriffspakt ebnete den Weg für Deutschland und die Sowjetunion, in Polen einzufallen und polnisches Territorium zu teilen und zu besetzen:

„Die Regierung des Deutschen Reiches und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die die Sache des Friedens zwischen Deutschland und der UdSSR stärken wollen, haben folgende Einigung erzielt:

Artikel Eins

Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, weder einzeln noch gemeinsam mit anderen Mächten Gewalttaten, aggressive Handlungen oder Angriffe aufeinander zu unterlassen.

Artikel zwei

Wird eine der Vertragsparteien Gegenstand einer kriegerischen Klage einer dritten Befugnis, so unterstützt die andere Vertragspartei diese dritte Befugnis in keiner Weise.

Artikel drei

Die Regierungen der beiden Vertragsparteien werden künftig zum Zwecke der Konsultation in ständigem Kontakt miteinander bleiben, um Informationen über Probleme auszutauschen, die ihre gemeinsamen Interessen betreffen.

Artikel vier

Keine der beiden Vertragsparteien wird sich einer Gruppierung von Befugnissen anschließen, die direkt oder indirekt auf die andere Partei gerichtet ist.

Artikel fünf

Sollten zwischen den Vertragsparteien Streitigkeiten oder Konflikte über Probleme der einen oder anderen Art auftreten, werden beide Parteien diese Streitigkeiten oder Konflikte ausschließlich durch einen freundschaftlichen Meinungsaustausch oder gegebenenfalls durch die Ernennung von Schiedskommissionen beilegen.

Artikel Sechs

Dieser Vertrag wird für einen Zeitraum von zehn Jahren mit der Maßgabe geschlossen, dass die Gültigkeit dieses Vertrags automatisch verlängert wird, sofern eine der Vertragsparteien ihn ein Jahr vor Ablauf dieser Frist nicht kündigt für weitere fünf Jahre.

Geheimes Protokoll

1. Im Falle einer territorialen und politischen Umgestaltung in den Gebieten der baltischen Staaten (Finnland, Estland, Lettland, Litauen) stellt die Nordgrenze Litauens die Grenze der Interessenbereiche Deutschlands und der UdSSR dar.

2. Im Falle einer territorialen und politischen Umgestaltung der Gebiete des polnischen Staates werden die Interessenbereiche Deutschlands und der UdSSR ungefähr durch die Linie der Flüsse Narew, Vistula und San begrenzt.

4. Dieses Zusatzprotokoll wird von beiden Parteien als streng geheim behandelt. “

In Moskau signiert
August 23rd 1939