Die Bestellung für Kristallnacht (1938)

Die Bestellung für Kristallnacht, enthalten in dieser Weisung vom SS-Chef Reinhard Heydrich, wurde im November 1938 veröffentlicht:

„Nachricht von SS-Grupenführer Heydrich an alle Haupt- und Außenstellen der Staatspolizei, 10. November 1938.

Grüße: Maßnahmen gegen Juden heute Abend.

ein. Es dürfen nur solche Maßnahmen ergriffen werden, die das deutsche Leben oder Eigentum nicht gefährden (zum Beispiel das Verbrennen von Synagogen nur, wenn für die Stadtteile keine Brandgefahr besteht).

b. Gewerbebetriebe und Häuser von Juden dürfen zerstört, aber nicht geplündert werden. Die Polizei wurde angewiesen, die Ausführung dieser Richtlinien zu überwachen und Plünderer festzunehmen.

c. In Geschäftsstraßen ist besonders darauf zu achten, dass nichtjüdische Einrichtungen um jeden Preis gegen Beschädigungen gesichert werden.

Sobald die Ereignisse dieser Nacht den Einsatz der designierten Offiziere gestatten, sollen in allen Bezirken so viele Juden, insbesondere wohlhabende, wie die örtlichen Gefängnisse halten werden, verhaftet werden. Zunächst sollen nur gesunde, nicht zu alte männliche Juden verhaftet werden.

Nach erfolgter Verhaftung ist unverzüglich das zuständige Konzentrationslager zu kontaktieren, um die Juden rasch in die Lager überführen zu können. “

Signiert, Reinhard Heydrich
SS-Gruppenführer