Das Karfreitagsabkommen: Freilassung von Gefangenen (1998)

Dieser Abschnitt des Karfreitagsabkommens von April 1998 erleichtert die Freilassung von Gefangenen, die wegen geplanter Straftaten während der Unruhen in Nordirland inhaftiert sind:

„1. Beide Regierungen werden Mechanismen einrichten, um eine
beschleunigtes Programm für die Freilassung von Häftlingen, einschließlich der Überstellung
Gefangene, die wegen geplanter Straftaten in Nordirland oder in der EU verurteilt wurden
Bei den außerhalb Nordirlands Verurteilten handelt es sich um ähnliche Straftaten
(im Folgenden als qualifizierende Gefangene bezeichnet). Solche Vereinbarungen werden
Schutz der Rechte einzelner Häftlinge auf nationaler und internationaler Ebene
Recht.

2. Gefangene, die Organisationen angehören, die sich nicht niedergelassen haben oder noch sind
Die Nichteinhaltung eines vollständigen und eindeutigen Waffenstillstands wird keinen Nutzen bringen
von den Vereinbarungen. Die diesbezügliche Situation wird weiter unterbunden
überprüfen.

3. Beide Regierungen werden einen Überprüfungsprozess innerhalb einer festgelegten Zeit abschließen
Rahmen und voraussichtliche Freilassungstermine für alle qualifizierten Gefangenen festgelegt. Das
Der Überprüfungsprozess würde den Vorlauf der Veröffentlichungstermine von vorsehen
qualifizierende Gefangene unter Berücksichtigung der Schwere
über die Straftaten, für die die Person verurteilt wurde, und die Notwendigkeit des Schutzes
die Gemeinde. Darüber hinaus wäre die Absicht, dass die
Umstände erlauben es, etwaige berechtigte Gefangene, die in Gewahrsam blieben
zwei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung würde um freigegeben werden
dieser Punkt…

4. Die Regierungen werden sich bemühen, die entsprechenden Rechtsvorschriften zu erlassen
Wirksamwerden dieser Vereinbarungen bis Ende Juni 1998.

5. Die Regierungen erkennen weiterhin die Bedeutung von Maßnahmen zur Erleichterung der Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gemeinschaft an, indem sie sowohl vor als auch nach ihrer Freilassung Unterstützung leisten, einschließlich Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Umschulung und / oder Umschulung und weiteren Maßnahmen Bildung."