De Chastelains Bericht über die Stilllegung (2000)

Im Januar legte der kanadische Generaldirektor der Internationalen Kommission für die Stilllegung (IICD), John de Chastelain, der britischen und irischen Regierung einen Bericht vor. De Chastelain sagte, während der Provisorische IRA und Loyalistische paramilitärische Gruppen Er hielt an seiner Verpflichtung zur Stilllegung fest und musste noch konkrete Beweise dafür vorlegen, dass sie begonnen hatte. In dem Bericht von De Chastelain wurde festgestellt, dass die vollständige Stilllegung nicht vor dem 22. Mai erfolgen würde, der in der Karfreitags-Vereinbarung:

„1. In unserem Bericht vom 10. Dezember hat sich die Kommission verpflichtet, im Januar weiter über die Stilllegung zu berichten. Das ist dieser Bericht. Seit Dezember hat die Kommission weitere Gespräche mit Vertretern der irischen Republikanischen Armee (IRA), der Ulster Volunteer Force (UVF) und der Ulster Freedom Fighters (UFF) geführt.

2. In unserem vorherigen Bericht haben wir unsere Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die Ergebnisse der Mitchell-Überprüfung und die Benennung von IRA- und UFF-Kontakten zusätzlich zu den bereits bestehenden UVF-Kontakten die Grundlage für eine Einschätzung der Außerbetriebnahme bildeten. Obwohl wir glauben, dass diese Schlussfolgerung begründet ist, warten wir auf weitere Beweise, um sie zu belegen.

3. Der IRA-Kontakt hat uns versichert, dass seine Organisation den gegenwärtigen politischen Prozess unmissverständlich weiter unterstützt. Wir wurden auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht und sind uns dessen bewusst, denen sich die IRA-Führung gegenübersieht, wenn sie zu diesem Zeitpunkt ihre Stilllegung fortsetzt. Wir sind uns auch bewusst, dass die Aufrechterhaltung des Waffenstillstands sowie der Waffenstillstände der UVF und der UFF einen wichtigen Beitrag zu den politischen Fortschritten geleistet hat und weiterhin leistet, die bisher erzielt wurden und Fortschritte machen. Darüber hinaus hat unser Kontakt kürzlich betont, dass der Friedensprozess durch die IRA nicht bedroht ist. Alle diese Faktoren sind signifikant. Unsere einzige Aufgabe ist jedoch die Außerbetriebnahme, und wir haben bisher keine Informationen von der IRA erhalten, wann die Außerbetriebnahme beginnen wird.

4. In unserer jüngsten Diskussion mit dem UVF-Kontakt erinnerte er uns an die Diskussionen, die er über einen langen Zeitraum mit der Kommission geführt hatte, einschließlich des frühen Engagements der UVF in Fragen der Modalitäten. Er hat auch die Haltung der UVF bekräftigt, dass sie zwar bereit ist, eine Stilllegung in Betracht zu ziehen, dies jedoch erst tun wird, wenn sie von der IRA eine eindeutige Erklärung erhalten hat, dass der Krieg vorbei ist.

5. In ähnlicher Weise hat unsere jüngste Diskussion mit den Vertretern der UFF ihren Standpunkt auf unserer früheren Sitzung bestätigt, wonach auch diese Gruppe bereit ist, über eine weitere Stilllegung nachzudenken, dies jedoch erst tun wird, wenn der Wille der IRA klar ist Stilllegung.

6. Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, die Rolle der Kommission in der von den politischen Parteien und den beiden Regierungen genehmigten Weise und innerhalb des von ihnen genehmigten Zeitrahmens fortzusetzen. Angesichts unseres Verständnisses der Anzahl der von den paramilitärischen Gruppen gehaltenen Waffen und der Streuung ihrer Standorte glauben wir jedoch, dass bald eine Zeit erreicht sein wird, nach der es für uns logistisch unmöglich sein wird, unsere Aufgabe bis zum [Stilllegungsschluss] zu erledigen vom] 22. Mai. Wir sind weiterhin bereit, zu einem angemessenen Zeitpunkt anzugeben, wann wir der Ansicht sind, dass die Stilllegung beginnen muss und wie sie verlaufen muss, wenn unser Mandat innerhalb der erforderlichen Frist erfüllt werden soll. Die Stilllegung ist jedoch eine freiwillige Handlung. Jeder Zeitplan, den wir erstellen, ist nur dann von Wert, wenn diejenigen, die die Waffen haben, zustimmen, ihn zu befolgen.

7. Die oben genannten intensiven Verhandlungen haben in den letzten Tagen stattgefunden. Die Kommission wird den Regierungen weiter Bericht erstatten, falls die laufenden Verhandlungen zu konkreten Ergebnissen führen.

8. Wenn uns klar wird, dass eine Stilllegung nicht stattfinden soll, wird die Kommission den Regierungen empfehlen, sie aufzulösen. “