Das Agrarreformgesetz (1950)

Auszüge aus dem Agrarreform Gesetz, das von der Regierung der Volksrepublik China im Juni 1950 erlassen wurde:

Allgemeine Grundsätze

Artikel 1. Das System des Landbesitzes zur feudalen Ausbeutung durch die Klasse der Landbesitzer soll abgeschafft und das System des Landbesitzes der Bauern eingeführt werden, um die ländlichen Produktivkräfte freizusetzen, die landwirtschaftliche Produktion zu entwickeln und damit den Weg für die Industrialisierung Chinas zu ebnen.

Beschlagnahme und Beschlagnahme von Grundstücken

Artikel 2. Das Land, Zugtiere, landwirtschaftliche Geräte und überschüssiges Getreide der Vermieter und ihre überschüssigen Häuser auf dem Land werden beschlagnahmt, aber ihre anderen Eigenschaften werden nicht beschlagnahmt.

Artikel 3. Das ländliche Land, das Ahnenheiligtümern, Tempeln, Klöstern, Kirchen, Schulen, Organisationen und anderem Land gehört, das öffentlichen Stellen gehört, wird beschlagnahmt.

Artikel 4. Industrie und Handel sind vor Verstößen zu schützen. Industrie- und Handelsunternehmen, die von Vermietern betrieben werden, dürfen nicht beschlagnahmt werden.

Artikel 6. Land, das reichen Bauern gehört und von ihnen selbst kultiviert oder von Arbeitskräften angeheuert wird, ist vor Verstößen zu schützen. In bestimmten Sondergebieten kann das von reichen Bauern vermietete Land jedoch mit Zustimmung der Volksregierungen auf Provinz- oder höherer Ebene beschlagnahmt werden.

Verteilung des Landes

Artikel 10. Alle so beschlagnahmten und beschlagnahmten Grundstücke und sonstigen Produktionsmittel… werden vom hsiang [Bauernrat] zur einheitlichen, gerechten und rationellen Verteilung an von Armut betroffene Bauern übernommen, die wenig oder kein Land haben und denen andere Mittel fehlen der Produktion. Vermieter erhalten einen gleichen Anteil, damit sie ihren Lebensunterhalt mit ihrer eigenen Arbeit verdienen und sich so durch Arbeit reformieren können. “