Die Artikel der günstigen Behandlung des Qing-Kaisers (1914)

Im Dezember 1914 erließ die Kaiserin der Witwe Longyu das folgende Edikt, das die "günstige Behandlung" des Kaisers durch die neue republikanische Regierung garantierte:

In Anbetracht der Tatsache, dass der Qing-Kaiser öffentlich seine Zustimmung zur Errichtung einer republikanischen Regierungsform angekündigt hat, werden hiermit die folgenden Artikel zur günstigen Behandlung des Qing-Kaisers nach seiner Abdankung dargelegt:

1. Nach der Abdankung des Qing-Kaisers soll sein Würde-Titel von der Republik China mit den für ausländische Monarchen üblichen Höflichkeiten beibehalten werden.

2. Nach der Abdankung des Kaisers erhält er von der Republik China einen jährlichen Zuschuss von 4,000,000 Taels. Nach der Währungsreform wird dieser Betrag auf 4,000,000 US-Dollar geändert.

3. Nach der Abdankung des Qing-Kaisers kann er vorübergehend weiterhin im Palast (in der Verbotenen Stadt) residieren, wird sich danach jedoch in den Yi-Ho-Park (den Sommerpalast) begeben. Er darf seinen Leibwächter behalten.

4. Nach der Abdankung des Qing-Kaisers sollen die Tempel und Mausoleen der kaiserlichen Familie mit ihren entsprechenden Opferriten auf Dauer erhalten bleiben. Die Republik China wird für die Bereitstellung von Militärgarden zu deren angemessenem Schutz verantwortlich sein.

5. Da das Ch'ung-Mausoleum des verstorbenen Kaisers Te-Tsung noch nicht fertiggestellt ist, werden die Arbeiten gemäß den geltenden Vorschriften (in Bezug auf Kaisergräber) durchgeführt. Die letzten Zeremonien der Grabkultur werden auch in Übereinstimmung mit den alten Riten begangen. Die tatsächlichen Kosten werden alle von der Republik China getragen.

6. Die Dienste aller bisher im Palast beschäftigten Personen verschiedener Besoldungsgruppen können beibehalten werden; aber in Zukunft sollen keine Eunuchen mehr zum Personal hinzugefügt werden.

7. Nach der Abdankung des Qing-Kaisers wird sein Privatbesitz von der Republik China geschützt und geschützt.

8. Das zum Zeitpunkt der Abdankung konstituierte kaiserliche Wachkorps wird unter die militärische Kontrolle des Kriegsministeriums der Republik China gestellt. Es wird in seiner ursprünglichen Stärke erhalten bleiben und die gleichen Bezüge erhalten wie bisher. “