Der deutsche Einigungsvertrag (1990)

Am 31 im August unterzeichneten Vertreter der westdeutschen und der ostdeutschen Regierung einen Einigungsvertrag. Nach mehr als 1990 Jahren TeilungDie beiden Deutschen wurden als eine Nation wieder vereint. Die ostdeutschen Bundesländer wurden am 3. Oktober in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert. Der Einigungsvertrag enthielt 45 Artikel über Regierung, Gesetze, Finanzen, Verträge, Bildung und Kultur. Die Präambel des Vertrags und die ersten beiden Artikel sind hier wiedergegeben:

„Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik:

Entschlossen, in freier Selbstbestimmung die Einheit Deutschlands in Frieden und Freiheit als gleichberechtigter Partner in der Staatengemeinschaft zu erreichen;

Eingedenk des Wunsches der Menschen in beiden Teilen Deutschlands, in einem demokratischen und sozialstaatlichen Rechtsstaat in Frieden und Freiheit zusammenzuleben;

In dankbarem Respekt vor denen, die sich friedlich für die Durchsetzung der Freiheit eingesetzt haben und unermüdlich an der Aufgabe festhalten, die deutsche Einheit herzustellen und sie zu verwirklichen;

Im Bewusstsein der Kontinuität der deutschen Geschichte und unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung, die sich aus unserer Vergangenheit für eine demokratische Entwicklung in Deutschland ergibt, die sich für die Achtung der Menschenrechte und den Frieden einsetzt;

Auf der Suche nach einem Beitrag der deutschen Einheit zur Einigung Europas und zum Aufbau einer friedlichen europäischen Ordnung, in der sich die Grenzen nicht mehr trennen und die ein vertrauensvolles Zusammenleben aller europäischen Nationen gewährleistet;

In dem Bewusstsein, dass die Unverletzlichkeit der Grenzen sowie die territoriale Integrität und Souveränität aller Staaten in Europa innerhalb ihrer Grenzen eine grundlegende Voraussetzung für den Frieden darstellt;

Haben zugestimmt, einen Vertrag über die Errichtung der deutschen Einheit zu schließen, der folgende Bestimmungen enthält:

Artikel Eins

Mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes vom 3. Oktober 1990 haben die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die Errichtung dieser Bundesländer und ihre Grenzen unterliegen den Bestimmungen des Verfassungsgesetzes vom 2. Juli 1990…

Artikel zwei

1. Die Hauptstadt von Deutschland ist Berlin. Der Sitz des Parlaments und der Regierung wird nach der Herstellung der deutschen Einheit festgelegt.

2. Der 3. Oktober ist ein Feiertag, der als Tag der deutschen Einheit bekannt ist. “