Historische Aufzeichnungen erwähnen kurz einen Fall von Bestialität im Frankreich des 16. Jahrhunderts. Laut einem Chronisten namens Ranchin war ein namenloser Montpelleir-Bauer 1565 „hinter seinem Maultier“ überrascht. Dem Zeugen zufolge beging der Bauer eine „Handlung, die nicht erwähnt werden kann“. Der Bauer wurde vor Gericht gestellt, wegen Fehler und Bestialität verurteilt und zu lebendigem Brand verurteilt.
Das Maultier wurde trotz seiner passiven Rolle zum gleichen Schicksal verurteilt. Laut Ranchin weigerte sich das Maultier, kampflos zu gehen und wurde böse, was zu brutalen Aktionen des Henkers führte:
„Mulus… erat vitiosus et calcitrosus. In primis abcissi fuere quatuor pedes ipsius et demun in ignem projectus und una cum homine combustus fuit. “
('Das Maultier war bösartig und trat. Er wurde zuerst behandelt, alle vier seiner Füße wurden entfernt und ins Feuer geworfen, wonach er und der Mann brannten.')
Quelle: Memoires des Antiquaires de France, v.8. Der Inhalt dieser Seite ist © Alpha History 2016. Der Inhalt darf ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht erneut veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Nutzungsbedingungen or Wenden Sie sich an Alpha History.