Der Vertrag von Brest-Litovsk (1918)

Der Vertrag von Brest-Litowsk, der am 3. März unterzeichnet wurde, beendete die Feindseligkeiten zwischen Russland und Deutschland und seinen Verbündeten. Es war ein Strafvertrag, der Russland zwang, große Mengen an Territorium abzugeben.

Artikel 1. Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei einerseits und Russland andererseits erklären, dass der Kriegszustand zwischen ihnen aufgehört hat. Sie sind entschlossen, fortan in Frieden und Freundschaft miteinander zu leben.

Artikel 2. Die Vertragsparteien werden jegliche Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die öffentlichen und militärischen Institutionen der anderen Partei unterlassen.

Artikel 3. Die Gebiete westlich der Linie, die von den Vertragsparteien vereinbart wurden, die früher zu Russland gehörten, unterliegen nicht mehr der russischen Souveränität. Die vereinbarte Linie ist auf der Karte verzeichnet, die als wesentlicher Bestandteil dieses Friedensvertrags vorgelegt wurde. Die genaue Festlegung der Linie wird von einer russisch-deutschen Kommission festgelegt. Russland unterlässt jede Einmischung in die inneren Beziehungen dieser Gebiete. Deutschland und Österreich-Ungarn beabsichtigen, den künftigen Status dieser Gebiete im Einvernehmen mit ihrer Bevölkerung zu bestimmen.

Artikel 4. Sobald ein allgemeiner Frieden geschlossen und die russische Demobilisierung vollständig durchgeführt ist, wird Deutschland das östlich der Linie liegende Gebiet evakuieren. Russland wird alles in seiner Macht stehende tun, um die sofortige Evakuierung der Provinzen Ostanatoliens und Ostanatoliens zu gewährleisten ihre rechtmäßige Rückkehr in die Türkei…

Artikel 5. Russland wird unverzüglich die vollständige Demobilisierung seiner Armee einschließlich der kürzlich von der gegenwärtigen Regierung organisierten Einheiten durchführen. Darüber hinaus wird Russland seine Kriegsschiffe entweder in russische Häfen bringen und dort bis zum Tag des Abschlusses eines allgemeinen Friedens festhalten oder sie unverzüglich entwaffnen ... In der Ostsee und soweit sich die russische Macht im Schwarzen Meer erstreckt, wird die Entfernung von Minen werden sofort weitergeführt…

Artikel 8. Die Kriegsgefangenen beider Parteien werden freigelassen, um in ihre Heimat zurückzukehren.

Artikel 9. Die Vertragsparteien verzichten gegenseitig auf eine Entschädigung für ihre Kriegsausgaben…

Artikel 10. Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien werden sofort nach der Ratifizierung des Friedensvertrags wieder aufgenommen.

Artikel 14. Der vorliegende Friedensvertrag wird ratifiziert. Die Ratifikationsdokumente werden so bald wie möglich in Berlin ausgetauscht.

In fünffacher Ausfertigung in Brest-Litovsk, März 3rd 1918.