Alliierte Forderungen nach deutscher Kapitulation (November 1918)

Die folgenden Forderungen der Alliierten nach deutscher Kapitulation wurden den deutschen Generälen im November 1918 vorgelegt:

1. Waffenstillstand tritt sechs Stunden nach Unterzeichnung in Kraft.
2. Die sofortige Entfernung deutscher Soldaten aus Belgien, Frankreich und Elsass-Lothringen muss innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein. Alle in diesen Gebieten verbleibenden Truppen sollen interniert oder als Kriegsgefangene genommen werden.
3. Die Übergabe von 5000-Artilleriegeschützen, 30,000-Maschinengewehren, 3000-Grabenmörsern und 2000-Flugzeugen.
4. Evakuierung des vom Feind besetzten linken Rheinufers, Mayence, Coblence und Köln in einem Radius von 30 Kilometern.
5. Am rechten Rheinufer, eine neutrale Zone von 30 bis 40 Kilometer tief, Evakuierung innerhalb von 11 Tagen.
6. Es darf nichts aus dem Gebiet am linken Rheinufer entfernt werden. Alle Fabriken, Eisenbahnen usw. müssen intakt bleiben.
7. Die Übergabe von 5000-Lokomotiven, 150,000-Eisenbahnwaggons und 10,000-Lastwagen.
8. Die Aufrechterhaltung der feindlichen Besatzungstruppen durch Deutschland.
9. Im Osten erfolgt der Rückzug aller Truppen hinter die Grenzen vom 1. August 1914.
10. Berlin verzichtet auf die Verträge von Brest-Litowsk und Bukarest.
11. Deutsche bieten bedingungslose Kapitulation in Ostafrika an.
12. Deutsche geben das Eigentum der belgischen Bank, russisches und rumänisches Gold zurück.
13. Die Rückkehr von Kriegsgefangenen ohne Gegenseitigkeit.
14. Die Übergabe von 160 U-Booten, 8 leichten Kreuzern und 6 Dreadnoughts; Der Rest der Flotte sollte von den Alliierten entwaffnet und in neutralen oder alliierten Häfen kontrolliert werden.
15. Die Gewährleistung des Freihandels durch den Cattegat Sound; Räumung der Minenfelder und Besetzung aller Forts und Batterien, wodurch der Transit behindert werden könnte.
16. Die Blockade bleibt bestehen. Alle deutschen Schiffe sollen erobert werden.
17. Alle Einschränkungen Deutschlands für den neutralen Versand sind zu beseitigen.
18. Der Waffenstillstand für 30 Tage.