Serbiens Antwort auf das österreichisch-ungarische Ultimatum (1914)

Am 25. Juli 1914 antwortete die serbische Regierung auf das österreichisch-ungarische Ultimatum und ging auf die meisten - aber nicht alle - Forderungen Wiens ein:


Die königliche [serbische] Regierung kann nicht für privatrechtliche Äußerungen wie Zeitungsartikel und friedliche Werke von Gesellschaften verantwortlich gemacht werden, die in anderen Ländern sehr häufig vorkommen und die normalerweise nicht von der Regierung kontrolliert werden Zustand. Dies umso weniger, als die königliche Regierung bei der Lösung einer ganzen Reihe von Fragen, die sich zwischen Serbien und Österreich-Ungarn ergeben haben, große Höflichkeit bewiesen hat, wobei es ihr gelungen ist, die größere Anzahl zugunsten des Fortschritts von zu lösen beide Länder.

Die königliche Regierung war daher schmerzlich überrascht von den Behauptungen, dass Bürger Serbiens an den Vorbereitungen der Empörung in Sarajevo teilgenommen hätten. Die Regierung erwartete eine Einladung zur Mitarbeit bei der Aufklärung des Verbrechens und war bereit, gegen alle Personen vorzugehen, über die sie Informationen erhalten würde, um ihre vollständige Richtigkeit zu beweisen.

Nach dem Willen der österreichischen Regierung ist die königliche Regierung bereit, jeden serbischen Staatsbürger, für dessen Beteiligung an dem Verbrechen von Sarajevo sie einen Beweis hätte erhalten müssen, unabhängig von seiner Stellung und seinem Rang dem Gericht zu übergeben. Es verpflichtet sich insbesondere auf der ersten Seite des offiziellen Organs vom Juli, folgende Aussprache zu veröffentlichen:

„Die königliche serbische Regierung verurteilt jede Propaganda, die gegen Österreich-Ungarn gerichtet sein sollte, dh die Gesamtheit solcher Aktivitäten, die auf die Trennung bestimmter Gebiete von der österreichisch-ungarischen Monarchie abzielen, und bedauert aufrichtig die beklagenswerten Folgen dieser kriminellen Machenschaften … ”

Die königliche Regierung räumt ein, dass es nicht klar ist, inwieweit und in welchem ​​Umfang diese Forderung der österreichischen Regierung die Verpflichtung der königlichen serbischen Regierung betrifft, die Zusammenarbeit von Beamten der österreichischen Regierung auf serbischer Ebene zuzulassen Sie erklärt sich jedoch bereit, jede Zusammenarbeit zu akzeptieren, die nicht dem Völker- und Strafrecht sowie den freundschaftlichen und nachbarschaftlichen Beziehungen zuwiderläuft.

Die königliche Regierung sieht es als ihre Pflicht an, eine Untersuchung gegen alle Personen einzuleiten, die an der Empörung vom 28. Juni teilgenommen haben und sich in ihrem Hoheitsgebiet befinden. Die Zusammenarbeit von speziell delegierten Beamten der [österreichischen] Regierung bei dieser Untersuchung kann nicht akzeptiert werden, da dies einen Verstoß gegen die Verfassung und das Strafverfahren darstellt. In einigen Fällen könnte das Ergebnis der Untersuchung jedoch den österreichisch-ungarischen Beamten mitgeteilt werden.