Erlass zur Abschaffung des Adels (1790)

Am 19. Juni 1790 verabschiedete die Verfassunggebende Nationalversammlung das folgende Dekret, mit dem der Adel und die Adelstitel in Frankreich abgeschafft wurden:

„Die Nationalversammlung beschließt, dass der erbliche Adel für alle Zeiten abgeschafft wird und dass folglich niemand die Titel Prinz, Herzog, Comte, Marquis, Vicomte, Vidame, Baron, Chevalier, Messire, Ecuyer, Adliger verwenden oder ansprechen darf oder ein anderer ähnlicher Titel.

Jeder französische Staatsbürger darf nur den echten Nachnamen seiner Familie verwenden. Er darf keine Farben mehr tragen oder tragen lassen oder Wappen tragen. In der Kirche wird Weihrauch nur zu Ehren der Gottheit verbrannt und niemandem angeboten, sei er noch nie so hoch.

Kein Körper oder Individuum wird von den Titeln Monseigneur und Meisseigneurs oder von denen von Exzellenz, Altesse, Eminenz oder Größe angesprochen. Kein Bürger darf sich jedoch dafür entscheiden, das vorliegende Dekret als Vorwand für die Verunstaltung von Denkmälern in Kirchen, Urkunden, Titeln und anderen Dokumenten zu verwenden, die für Familien, Eigentum oder die Verschönerung eines öffentlichen oder privaten Gebäudes von Bedeutung sind. Noch darf jemand vor dem 14. Juli (für in Paris ansässige Bürger) oder vor Ablauf von drei Monaten (für diejenigen, die in den Provinzen leben) die Bestimmungen über Bemalungen und Waffen auf Kutschen umsetzen oder deren Umsetzung verlangen. “