Die Nationalversammlung antwortet auf die Flucht nach Varennes (1791)

Ende Juni 1791 reagierte die Nationalversammlung auf die Flucht nach Varennes mit folgenden Anweisungen in Bezug auf den König und seine Exekutive:

„1. Sobald der König im Tuilerienpalast angekommen ist, erhält er eine provisorische Wache, die auf Befehl des Generalkommandanten der Pariser Nationalgarde über seine Sicherheit wacht und für seine Person verantwortlich ist.

3. Alle, die die königliche Familie begleiteten, werden in Gewahrsam genommen und befragt. Die Erklärungen des Königs und der Königin werden unverzüglich angehört, damit die Nationalversammlung dann alle Entscheidungen treffen kann, die als notwendig erachtet werden.

5. Sofern nichts anderes angeordnet ist, wird der 21st dieses Monats, der den Justizminister auffordert, die Dekrete der Nationalversammlung mit dem Siegel zu versehen, ohne dass eine Genehmigung des Königs erforderlich ist, weiterhin in allen Bestimmungen ausgeführt.

Die Minister, der Direktor des öffentlichen Finanzministeriums (bis die Kommissare des Nationalen Finanzministeriums ihr Amt antreten) und der Kommissar des Königs für die Sonderbank sind ebenfalls befugt,… die Funktionen der Exekutivgewalt fortzusetzen. “