Der Vertrag von London (1915)

Der Vertrag von London, der Italien auf der Seite der Alliierten in den Ersten Weltkrieg brachte, wurde am 26. April 1915 unterzeichnet. Sie versprach Italien Territorium und Unterstützung, die später nicht eingehalten wurden.

Artikel 1. Zwischen den Generalstäben Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Russlands wird unverzüglich eine Militärkonvention geschlossen. Diese Konvention regelt die Mindestanzahl von Streitkräften, die Russland gegen Österreich-Ungarn einsetzen muss, um zu verhindern, dass diese Macht ihre ganze Stärke gegen Italien konzentriert, falls Russland beschließt, seine Hauptbemühungen gegen Deutschland zu richten.

Artikel 2. Italien seinerseits verpflichtet sich, seine gesamten Ressourcen für den Zweck einzusetzen, gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien und Russland gegen all seine Feinde Krieg zu führen.

Artikel 3. Die französische und die britische Flotte leisten Italien aktive und dauerhafte Hilfe…

Artikel 4. Nach dem Friedensvertrag erhält Italien das Trentino, Cisalpine Tirol mit seiner geografischen und natürlichen Grenze sowie Triest, die Grafschaften Görz und Gradisca, ganz Istrien bis zum Quarnero, einschließlich Volosca und der istrischen Inseln Cherso und Lussin sowie die kleinen Inseln Plavnik, Unie, Canidole, Palazzuoli, San Pietro di Nembi, Asinello, Gruica und die benachbarten Inseln…

Artikel 5. Italien erhält auch die Provinz Dalmatien innerhalb seiner derzeitigen Verwaltungsgrenzen…

Artikel 6. Italien erhält die volle Souveränität über Valona, ​​die Insel Saseno und das umliegende Gebiet…

Artikel 7. Sollte Italien das Trentino und Istrien gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 zusammen mit Dalmatien und den Adria-Inseln innerhalb der in Artikel 5 festgelegten Grenzen und der Bucht von Valona (Artikel 6) erhalten und sollte der zentrale Teil Albaniens vorbehalten sein? Für die Errichtung eines kleinen autonomen neutralisierten Staates darf Italien die Teilung Nord- und Südalbaniens zwischen Montenegro, Serbien und Griechenland nicht ablehnen.

Artikel 8. Italien erhält die gesamte Souveränität über die Dodekanes-Inseln, die es derzeit besetzt.

Artikel 9. Im Allgemeinen erkennen Frankreich, Großbritannien und Russland an, dass… im Falle einer vollständigen oder teilweisen Teilung der Türkei in Asien ein gerechter Anteil des Mittelmeerraums neben der Provinz Adalia erhalten werden sollte…

Artikel 11. Italien erhält einen Teil der eventuellen Kriegsentschädigung, die seinen Bemühungen und seinen Opfern entspricht.

Artikel 13. Für den Fall, dass Frankreich und Großbritannien ihre Kolonialgebiete in Afrika auf Kosten Deutschlands vergrößern, sind sich diese beiden Mächte grundsätzlich einig, dass Italien eine angemessene Entschädigung verlangen kann…

Artikel 14. Großbritannien verpflichtet sich, unter gerechten Bedingungen den sofortigen Abschluss eines Darlehens von mindestens 50,000,000 Pfund zu erleichtern…

Artikel 16. Die vorliegende Vereinbarung ist geheim zu halten.