Der Vertrag von Versailles - militärische Beschränkungen (1919)

Die folgenden Auszüge aus dem Versailler Vertrag enthalten einige der bedeutenderen militärischen Beschränkungen für das Nachkriegsdeutschland:

Um die Einleitung einer allgemeinen Beschränkung der Rüstung aller Nationen zu ermöglichen, verpflichtet sich Deutschland strikt, die folgenden Militär-, See- und Luftklauseln einzuhalten…

Artikel 159. Die deutschen Streitkräfte werden demobilisiert und gemäß den nachstehenden Bestimmungen reduziert.

Artikel 160. Bis spätestens März 31st 1920 darf die Bundeswehr nicht mehr als sieben Infanteriedivisionen und drei Kavalleriedivisionen umfassen. Nach diesem Datum darf die Gesamtzahl der effektiven Truppen in der Armee der Bundesländer, die Deutschland bilden, die Anzahl der 100,000-Männer einschließlich der Offiziere und Depoteinrichtungen nicht überschreiten. Die Armee widmet sich ausschließlich der Aufrechterhaltung der Ordnung im Hoheitsgebiet und der Kontrolle der Grenzen.

Die effektive Gesamtstärke der Offiziere, einschließlich des Personals der Mitarbeiter, darf unabhängig von ihrer Zusammensetzung 4,000 nicht überschreiten. Der Große Deutsche Generalstab und alle ähnlichen Organisationen werden aufgelöst und dürfen in keiner Form wiederhergestellt werden.

Die Offiziere oder Personen in der Position von Offizieren in den Kriegsministerien in den verschiedenen Bundesländern in Deutschland und in den ihnen angeschlossenen Verwaltungen dürfen eine Anzahl von 300 nicht überschreiten und sind in der festgelegten Höchststärke von 4,000 enthalten.

Artikel 162. Die Anzahl der Beschäftigten oder Beamten der Bundesländer wie Zollbeamte, Waldwächter und Küstenwachen darf die Anzahl der Beschäftigten oder Beamten, die in diesen Funktionen in 1913 tätig sind, nicht überschreiten.

Die Zahl der Gendarmen und Angestellten oder Beamten der örtlichen oder kommunalen Polizei darf nur in einem Ausmaß erhöht werden, das der Bevölkerungszunahme seit 1913 in den Bezirken oder Gemeinden entspricht, in denen sie beschäftigt sind. Diese Mitarbeiter und Beamten dürfen nicht zur militärischen Ausbildung versammelt werden…

Artikel 165. Die maximale Anzahl von Waffen, Maschinengewehren, Grabenmörsern, Gewehren und die Menge an Munition und Ausrüstung, die Deutschland in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten dieses Vertrags und dem Datum des 31. März 1920, auf die in Bezug genommen wird, warten darf Artikel 160 trägt das gleiche Verhältnis zu dem in Tabelle III, die diesem Abschnitt beigefügt ist, genehmigten Betrag…

Artikel 168. Die Herstellung von Waffen, Munition oder Kriegsmaterial darf nur in Fabriken oder Werken erfolgen, deren Standort den Regierungen der wichtigsten alliierten und assoziierten Mächte mitgeteilt und von diesen genehmigt wird und deren Anzahl sie behalten einschränkungsrecht.

Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrags werden alle anderen Einrichtungen zur Herstellung, Vorbereitung, Lagerung oder Gestaltung von Waffen, Munition oder jeglichem Kriegsmaterial geschlossen. Gleiches gilt für alle Arsenale mit Ausnahme derjenigen, die als Depots für die zugelassenen Munitionsbestände dienen. Innerhalb des gleichen Zeitraums wird das Personal dieser Arsenale entlassen ...

Artikel 170. Die Einfuhr von Waffen, Munition und Kriegsmaterial jeglicher Art nach Deutschland ist strengstens untersagt. Gleiches gilt für die Herstellung und den Export von Waffen, Munition und Kriegsmaterial aller Art in fremde Länder.

Artikel 171. Die Verwendung von erstickenden, giftigen oder anderen Gasen und allen analogen Flüssigkeiten, Materialien oder Geräten ist in Deutschland verboten, deren Herstellung und Einfuhr ist strengstens untersagt. Gleiches gilt für Materialien, die speziell für die Herstellung, Lagerung und Verwendung der genannten Produkte oder Geräte bestimmt sind. Die Herstellung und der Import von Panzerwagen, Panzern und ähnlichen kriegstauglichen Konstruktionen nach Deutschland ist ebenfalls untersagt.

Artikel 173. Die allgemeine Wehrpflicht wird in Deutschland abgeschafft. Die deutsche Armee darf nur durch freiwillige Einberufung konstituiert und rekrutiert werden…

Artikel 177. Bildungseinrichtungen, Universitäten, Gesellschaften entlassener Soldaten, Schieß- oder Tourclubs und im Allgemeinen Vereinigungen aller Art, unabhängig vom Alter ihrer Mitglieder, dürfen sich nicht mit militärischen Angelegenheiten beschäftigen. Insbesondere ist es ihnen untersagt, ihre Mitglieder zu unterweisen oder auszuüben oder ihnen zu gestatten, sie im Beruf oder im Umgang mit Waffen zu unterweisen oder auszuüben. Diese Gesellschaften, Verbände, Bildungseinrichtungen und Universitäten dürfen keine Verbindung zu den Kriegsministerien oder anderen militärischen Autoritäten haben.

Artikel 181. Nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Monaten ab Inkrafttreten dieses Vertrags dürfen die in Dienst stehenden deutschen Seestreitkräfte sechs Schlachtschiffe des Typs Deutschland oder Lothringen, sechs leichte Kreuzer, 12-Zerstörer, 12-Torpedoboote oder ein gleichwertiges Schiff nicht überschreiten Anzahl der Schiffe, die gebaut wurden, um sie gemäß Artikel l90 zu ersetzen. Es dürfen keine U-Boote mitgeführt werden. Alle anderen Kriegsschiffe müssen, sofern im vorliegenden Vertrag nichts anderes bestimmt ist, in die Reserve eingestellt oder für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Artikel 183. Nach Ablauf von zwei Monaten ab Inkrafttreten dieses Vertrags darf das Gesamtpersonal der deutschen Marine, einschließlich der Besetzung der Deet, der Küstenverteidigung, der Signalstationen, der Verwaltung und anderer Landdienste, 15,000 nicht überschreiten , einschließlich Offiziere und Männer aller Besoldungsgruppen und Korps… Die Gesamtstärke der Offiziere und Warrant Officers darf 1,500 nicht überschreiten.

Artikel 184. Ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrages gehören alle deutschen Oberflächenkriegsschiffe, die sich nicht in deutschen Häfen befinden, nicht mehr zu Deutschland, das auf alle Rechte an ihnen verzichtet. Schiffe, die gemäß dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 in den Häfen der Alliierten und Assoziierten Mächte interniert sind, gelten als endgültig kapituliert.