Nikolaus II. Verhängt russische Autokratie in Finnland (1903)

Dieses Dekret vom 20. März 1903 zwang die zaristische Autokratie in Finnland auf, wo es wachsenden Widerstand gegen den russischen Generalgouverneur, General Bobrikov, gab.

„1. Der Generalgouverneur ist befugt:

ein. Anordnung der vorübergehenden Schließung von Hotels, Groß- und Einzelhandelsbuchhandlungen sowie gewerblichen und industriellen Einrichtungen.

b. Jegliche Art von öffentlichen oder privaten Versammlungen zu verbieten.

c. Auflösung privater Vereine und ihrer Zweige.

d. Personen, die von ihm als schädlich für die politische Ordnung und die öffentliche Ruhe angesehen werden, den Aufenthalt in Finnland zu verbieten…

5. Gemeindeverwaltungen sowie kommunale und ländliche Kommunalverwaltungen unterliegen der obersten Autorität des Generalgouverneurs und der direkten Autorität der Gouverneure auf folgender Grundlage:

ein. Die Namen der Personen, die als Bürgermeister und Stadträte, als Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Gemeinderäte sowie bei anderen Ämtern der kommunalen und ländlichen Gemeindeverwaltungen gewählt wurden, sind dem örtlichen Gouverneur zur Bestätigung vorzulegen.

b. Bürgermeister und Gemeindevorsteher, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Gemeinderäten sowie andere Personen, die in kommunalen und ländlichen Gemeindeverwaltungen tätig sind, können durch Verwaltungsverfahren aus dem Amt entfernt werden.

c. Die Gouverneure sind befugt, die Vollstreckung von Entscheidungen der ihnen unterstellten kommunalen Behörden auszusetzen, wenn diese Entscheidungen nicht den allgemeinen nationalen Interessen oder den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung entsprechen oder wenn sie gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen. “