Auszüge aus dem Revenue Act (1767)

Diese Auszüge stammen aus dem 1767 verabschiedeten Revenue Act des britischen Parlaments. Dies war einer von mehreren Gesetzen, die die Handelszölle, die in Amerika als "Townshend-Zölle" bekannt wurden, gesetzlich regelten und umsetzten.

„In der Erwägung, dass es zweckmäßig ist, in den Herrschaftsgebieten Eurer Majestät in Amerika Einnahmen zu erheben, um ... die Verantwortung für die Rechtspflege zu decken und die Zivilregierung in den Provinzen zu unterstützen, in denen dies für notwendig erachtet wird ... und darüber hinaus Übernahme der Kosten für die Verteidigung, den Schutz und die Sicherung der genannten Herrschaftsgebiete; sei es so erlassen:

Für seine Majestät, seine Erben und Nachfolger werden für und auf die nachstehend genannten Waren, die aus Großbritannien in eine Kolonie oder Plantage in Amerika eingeführt werden, verschiedene Sätze und Abgaben erhoben, erhoben, erhoben und an diese gezahlt : [Glas, Blei, Malerfarben, Tee und Papier].

Und es wird hiermit weiter erlassen … dass die genannten Sätze und Zölle, die durch dieses Gesetz auf Waren erhoben werden, die in eine britisch-amerikanische Kolonie oder Plantage eingeführt werden, zunächst in der nachstehend erwähnten Weise angewendet werden, um mehr zu erreichen sichere und angemessene Vorkehrungen für die Verwaltung der Justiz und die Unterstützung der Zivilregierung in den besagten Kolonien und Plantagen ... und dass der Rest dieser Abgaben in den Empfang der Staatskasse Seiner Majestät eingezahlt und separat verbucht werden soll abgesehen von allen anderen Geldern, die an Seine Majestät, seine Erben oder Nachfolger gezahlt werden oder zu zahlen sind; und sollen dort reserviert bleiben, um von Zeit zu Zeit vom Parlament zur Deckung der notwendigen Kosten für die Verteidigung, den Schutz und die Sicherung der britischen Kolonien und Plantagen in Amerika eingesetzt zu werden.

Und in der Erwägung, dass es zur Verhinderung von Betrug und zur Regulierung von Missbräuchen in den Bräuchen Seiner Majestät rechtmäßig ist, dass ein Beamter der Sitten Seiner Majestät, der durch schriftliche Unterstützung unter dem Siegel des Finanzgerichts seiner Majestät autorisiert ist, einen Polizisten oder einen anderen in der Nähe lebenden Beamten nimmt an den Ort und tagsüber, um ein Haus, einen Laden, einen Keller, ein Lagerhaus oder einen Raum oder einen anderen Ort zu betreten und zu betreten und im Falle eines Widerstands Türen, Truhen, Koffer und andere Pakete dort aufzubrechen beschlagnahmen und von dort aus jegliche Art von Waren oder Waren bringen, was auch immer verboten oder ungewohnt ist, und diese im Lagerhaus seiner Majestät neben dem Ort, an dem eine solche Beschlagnahme vorgenommen werden soll, aufbewahren und sichern, sei es erlassen, und es wird hiermit erlassen von der oben genannten Behörde… “