Diese Hysterie führte zu zahlreichen Heilmitteln und Behandlungen sowie mehreren Erfindungen. Zwischen 1856 und 1918 genehmigte das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten 35 Patentanträge für Antimasturbationsgeräte. Wie zu erwarten war, waren die meisten davon für den männlichen Gebrauch bestimmt.
Einige basierten auf dem Prinzip des Keuschheitsgürtels, der die Genitalien oder Hände umhüllte und sie unantastbar machte. Eine von Thomas Thomas (1907, Patent 852638) entworfene abschließbare Gürtel- und Schürzenvorrichtung verhinderte, dass der Träger auf dem Rücken schlief und seine Leistengegend berührte. Henry A. Wood (1910, Patent 973330) meldete ein Patent für „Nachthandschuhe“ an, die jeden geschickten Gebrauch der Hände und Finger verhinderten. Außerdem gab es drei patentierte Alarmsysteme, die den Träger oder die Eltern im Falle einer Erektion wecken sollten.
Die bizarrsten Geräte nutzten jedoch Schmerz und Unbehagen, um Erregung oder Selbstvergnügen zu verhindern. Albert V. Todd (1903, Patent 742814) reichte zwei Entwürfe ein: Einer lieferte einen leichten Elektroschock an den erektilen Penis, der andere verwendete eine Reihe von Stacheln.
Auch die Maschine von Harry F. Bowen (1918, Patent 1266393) lieferte Elektroschocks.
Einfacher im Design war ein von James H. Bowen (1889, Patent 397106) vorgeschlagenes „chirurgisches Gerät“. Bowens Gerät bestand aus einer abschließbaren Peniskappe aus Metall, die mit kleinen Kabeln verbunden war, die an Schamhaarsträhnen befestigt waren. Im Falle einer Erektion würden sich die Kabel straffen und an den Schamhaaren ziehen, was dem Träger erhebliche Schmerzen bereiten würde.
Quelle: Datenbank des US-Patent- und Markenamts, Patentnummern wie aufgeführt. Der Inhalt dieser Seite unterliegt dem © Alpha History 2019-23. Inhalte dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht erneut veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Nutzungsbedingungen or Wenden Sie sich an Alpha History.